Das DAZ Deutsches Asien Zentrum unterstützt engagierte Unternehmer aus China und Asien, die den europäischen Markt erschließen möchten, bei der Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland. Durch Geschäftstätigkeiten können diese Unternehmer der deutschen lokalen Regierung zeigen, dass sie langfristig in Deutschland leben möchten und dazu in der Lage sind.
Nach drei Jahren Betriebszeit, in denen der von der Regierung erwartete Umsatz erzielt und die entsprechenden Steuern gezahlt werden, kann die Beantragung der deutschen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erfolgen.
Unsere Dienstleistungen:
- Gründung der deutschen GmbH als Gesellschafter und Geschäftsführer gemäß § 21 AufenthG (Aufenthaltsgesetz)
- Beantragung des Geschäftsführer-Visa für die Einreise nach Deutschland, Beantragung der Niederlassungserlaubnis und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, um eine insgesamt 3-jährige langfristige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten
- Nach 36 Monaten Halten des Geschäftsführer-Visa und Erfüllung der Anforderungen des Geschäftskonzepts kann die Beantragung des deutschen Daueraufenthaltsrechts erfolgen
- Familienangehörige erhalten nach Einreise mit einem Familiennachzugsvisum automatisch eine Arbeitserlaubnis
Unsere Services:
- Ausstellung von Geschäftseinladungen
- Organisation von geschäftlichen Erkundungsreisen in Deutschland
- Notarielle Gründung der Gesellschaft in Deutschland
- Unterstützung bei der Eröffnung eines deutschen Bankkontos
- Hilfe bei der Erstellung des Businessplans