Ablauf für den Kauf und Verkauf sowie die Änderung der juristischen Person einer GmbH

Durchsuch: Ausgabezeit:2024-08-01 16:31:22

In Deutschland erfordert der Kauf und Verkauf sowie die Änderung von juristischen Personen bei einer GmbH die notarielle Beurkundung, um die Rechtswirksamkeit sicherzustellen. Im Folgenden sind die detaillierten Schritte beschrieben:


1. Bereitstellung grundlegender Informationen

    Firmendaten: Es müssen die neuesten Eintragungsdaten der Firma im Handelsregister vorgelegt werden (aktueller Abdruck).

    Persönliche Daten: Käufer und Verkäufer müssen ihre Passdaten und genaue Adressen angeben. Falls Übersetzungen erforderlich sind, müssen auch die genauen Adressen des Übersetzers angegeben werden.


2. Bestätigung des Unternehmensvermögens

    Kapital: Bestätigung der aktuellen Kapitalverhältnisse der Firma.

    Immobilien: Überprüfung, ob die Firma über Immobilienbesitz verfügt, um den Kaufpreis zu bestimmen.


3. Festlegung des Zahlungstermins

    Der genaue Zahlungstermin muss festgelegt werden, da die Übertragung der Anteile in der Regel nach Inkrafttreten des Vertrages und in Zusammenhang mit dem Zahlungstermin erfolgt.


4. Bestätigung zusätzlicher Angelegenheiten

    Satzung und Geschäftsführerwechsel: Es ist anzugeben, ob weitere Angelegenheiten wie Satzungsänderungen oder Änderungen der Geschäftsführung (Beschlüsse) betroffen sind.


5. Entwurf und Unterzeichnung des Vertrages

    Vertragsentwurf: Der Kaufvertrag wird vom Notar entworfen.

    Vertragsunterzeichnung: Beide Parteien müssen den Vertrag sowie die Handelsregisteranmeldung im Beisein des Notars unterzeichnen.


6. Unterzeichnungsmethoden

    Gleichzeitige Anwesenheit: Beide Parteien sind gleichzeitig beim Notar anwesend, um zu unterschreiben.

    Unterschiedliche Unterzeichnungszeiten: Wenn eine gleichzeitige Anwesenheit nicht möglich ist, gibt es zwei Methoden:

  •     Eine Partei unterzeichnet zunächst stellvertretend für die andere Partei, die später unterzeichnet. Der Vertrag wird wirksam, sobald beide Parteien unterschrieben haben.
  •     Die nicht anwesende Partei stellt im Voraus eine schriftliche Vollmacht in deutscher Sprache aus, um eine Vertretung zur Unterzeichnung zu ermächtigen, wodurch der Vertrag sofort wirksam wird.


7. Zahlungsbestätigung

    Banküberweisungsnachweis: In der Regel muss dem Notar ein Nachweis über die Banküberweisung vorgelegt werden, um den Abschluss des Kaufs zu bestätigen.

    Besonderes Verfahren bei Geschäften in China: Wenn das Geschäft in China stattfindet, kann der Abschluss durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Erklärung (Genehmigungserklärung) bestätigt werden.


8. Sicherheitsmaßnahmen

    Zwangsvollstreckungsunterwerfung: Der Verkäufer kann eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung verlangen, die bei der deutschen Botschaft in China notariell beglaubigt werden muss.

    Vertrauensvereinbarung: Wenn beide Parteien ein hohes Maß an Vertrauen haben, kann auf die Zwangsvollstreckungsunterwerfung verzichtet werden, und die Erklärung des Verkäufers kann in privater Schriftform erfolgen.


Durch diese Schritte wird sichergestellt, dass der Kauf und die Änderung der juristischen Person einer GmbH gesetzeskonform und reibungslos ablaufen.


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In Deutschland erfordert der Kauf und Verkauf sowie die Änderung von juristische
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