In Deutschland erfordert der Kauf und Verkauf sowie die Änderung von juristischen Personen bei einer GmbH die notarielle Beurkundung, um die Rechtswirksamkeit sicherzustellen. Im Folgenden sind die detaillierten Schritte beschrieben:
1. Bereitstellung grundlegender Informationen
Firmendaten: Es müssen die neuesten Eintragungsdaten der Firma im Handelsregister vorgelegt werden (aktueller Abdruck).
Persönliche Daten: Käufer und Verkäufer müssen ihre Passdaten und genaue Adressen angeben. Falls Übersetzungen erforderlich sind, müssen auch die genauen Adressen des Übersetzers angegeben werden.
2. Bestätigung des Unternehmensvermögens
Kapital: Bestätigung der aktuellen Kapitalverhältnisse der Firma.
Immobilien: Überprüfung, ob die Firma über Immobilienbesitz verfügt, um den Kaufpreis zu bestimmen.
3. Festlegung des Zahlungstermins
Der genaue Zahlungstermin muss festgelegt werden, da die Übertragung der Anteile in der Regel nach Inkrafttreten des Vertrages und in Zusammenhang mit dem Zahlungstermin erfolgt.
4. Bestätigung zusätzlicher Angelegenheiten
Satzung und Geschäftsführerwechsel: Es ist anzugeben, ob weitere Angelegenheiten wie Satzungsänderungen oder Änderungen der Geschäftsführung (Beschlüsse) betroffen sind.
5. Entwurf und Unterzeichnung des Vertrages
Vertragsentwurf: Der Kaufvertrag wird vom Notar entworfen.
Vertragsunterzeichnung: Beide Parteien müssen den Vertrag sowie die Handelsregisteranmeldung im Beisein des Notars unterzeichnen.
6. Unterzeichnungsmethoden
Gleichzeitige Anwesenheit: Beide Parteien sind gleichzeitig beim Notar anwesend, um zu unterschreiben.
Unterschiedliche Unterzeichnungszeiten: Wenn eine gleichzeitige Anwesenheit nicht möglich ist, gibt es zwei Methoden:
7. Zahlungsbestätigung
Banküberweisungsnachweis: In der Regel muss dem Notar ein Nachweis über die Banküberweisung vorgelegt werden, um den Abschluss des Kaufs zu bestätigen.
Besonderes Verfahren bei Geschäften in China: Wenn das Geschäft in China stattfindet, kann der Abschluss durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Erklärung (Genehmigungserklärung) bestätigt werden.
8. Sicherheitsmaßnahmen
Zwangsvollstreckungsunterwerfung: Der Verkäufer kann eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung verlangen, die bei der deutschen Botschaft in China notariell beglaubigt werden muss.
Vertrauensvereinbarung: Wenn beide Parteien ein hohes Maß an Vertrauen haben, kann auf die Zwangsvollstreckungsunterwerfung verzichtet werden, und die Erklärung des Verkäufers kann in privater Schriftform erfolgen.
Durch diese Schritte wird sichergestellt, dass der Kauf und die Änderung der juristischen Person einer GmbH gesetzeskonform und reibungslos ablaufen.