


Basierend auf dem erfolgreichen Betrieb des DAZ-Projekts in Deutschland, wird das DAZ-Einwanderungsprojekt in Luxemburg als Schwesterprojekt des DAZ-Deutschland-Projekts angesehen und von der luxemburgischen Einwanderungsbehörde anerkannt und unterstützt.
Grundanforderungen der luxemburgischen Einwanderungsbehörde an Antragsteller:
- Nicht auf der Liste der zur Einreise in den Schengen-Raum gesperrten Personen verzeichnet sein.
- Keine Einträge im luxemburgischen Einreiseregister haben.
- Keine schweren ansteckenden Krankheiten mitführen, die die öffentliche Sicherheit gefährden könnten.
- Über ausreichende finanzielle Mittel und Ressourcen verfügen, um ein normales Leben in Luxemburg zu führen.
Anforderungen für die Bewerbung beim DAZ-Einwanderungsprojekt in Luxemburg:
- Nachweis über das Nichtvorliegen einer Straftat:
- Gesamtvermögen der Familie: